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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”) sind die nachstehend aufgeführten Begriffe und Ausdrücke, wenn sie mit einem Großbuchstaben gekennzeichnet sind, im Sinne der jeweils nachfolgenden Definitionen zu verstehen. Begriffe im Singular gelten auch im Plural – und umgekehrt. Soweit Begriffe in diesen AGB nicht ausdrücklich definiert sind, gelten die mit einem Großbuchstaben versehenen Begriffe im Sinne der Definitionen in den nachstehend genannten Nutzungsbedingungen.
1.1. „Updates”: sämtliche Aktualisierungen, Erweiterungen, Anpassungen, Weiterentwicklungen, Verbesserungen, Personalisierungen und sonstige Änderungen der Produkte, auch im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen durch den Anbieter.
1.2. „Software-Updates”: bezeichnet spezifische Updates der Software gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Lizenzbedingungen für die Softwarenutzung.
1.3. „Support”: die Bereitstellung eines technischen Helpdesk-Dienstes für den Kunden mit dem Ziel, soweit möglich technische Lösungen zur ordnungsgemäßen Nutzung der Produkte vorzuschlagen.
1.4. „Kunde”: die Partei, die im Angebot ausdrücklich als solche bezeichnet wird.
1.5. „Vertrag”: die Gesamtvereinbarung zwischen Anbieter und Kunde (nachfolgend gemeinsam auch „Parteien” genannt) in Bezug auf die vom Anbieter dem Kunden angebotenen Produkte, wie im Angebot beschrieben. Der Vertrag setzt sich aus dem Angebot, den vorliegenden AGB und, soweit erforderlich, in Bezug auf die angebotenen Produkte aus den Allgemeinen Lizenzbedingungen für die Softwarenutzung, der Datenschutzerklärung und allen weiteren Anhängen, die dem Kunden, auch auf elektronischem Weg, zur Verfügung gestellt werden. Die gesamte vorstehende Dokumentation einschließlich der spezifischen Vereinbarungen und technischen Anhänge, die für bestimmte Produkte bereitgestellt werden, stellt einen wesentlichen und integralen Bestandteil des Vertrags dar.
1.6. „Zugangsdaten”: das Authentifizierungssystem, über das auf die Produkte zugegriffen und diese genutzt werden können, einschließlich der vom Anbieter dem Kunden bereitgestellten Identifikationscodes und Zugangsschlüssel.
1.7. „Daten”: Daten, Informationen und Dokumente in jeglicher Form, einschließlich der zugehörigen Inhalte (z. B. Dateien, E-Mails, Informationen, Ton- und Textinhalte, Bilder), die vom Kunden dem Anbieter über das System oder auf andere Weise bereitgestellt werden.
1.8. „Schulung”: sämtliche vom Anbieter für Endnutzer durchgeführte Schulungsmaßnahmen, die dem Verständnis der Funktionsweise, Mechanismen und Abläufe der im Vertrag genannten Software dienen.
1.9. „Anbieter”: die Gesellschaft Infominds AG mit Sitz in der Brennerstraße 72, 39042 Brixen, Italien.
1.10. „Waren” (oder „Ware”): die physischen (sog. „Hardware”) und die Komponenten von elektronischen Datenverarbeitungssystemen im Allgemeinen, die dazugehörigen physischen Geräte (sog. „Peripheriegeräte”) sowie alle weiteren vom Anbieter an den Kunden gelieferten Materialien. Dazu zählen zum Beispiel Personal Computer, Multimedia-Terminals, Drucker, physische Server.
1.11. „Angebot”: das Angebot des Anbieters an den Kunden, bestehend insbesondere aus der Beschreibung und Stückzahl der angebotenen Produkte, der Preisangabe für jedes angefragte Produkt sowie den kommerziellen Bedingungen. Das Angebot kann dem Kunden auch auf elektronischem oder telematischem Wege übermittelt werden.
1.12. „Servicezeiten”: der Zeitraum, innerhalb dessen die vom Anbieter beauftragten Mitarbeiter Einsätze durchführen. Die Servicezeiten bestehen aus den „regulären Arbeitszeiten” – Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage, vorbehaltlich etwaiger Abweichungen gemäß Angebot – sowie ggf. einer „Bereitschaftszeit”, d. h. jedem außerhalb der regulären Arbeitszeiten liegenden Zeitraum, sofern im Angebot angegeben.
1.13. „Gültigkeitsdauer”: die Dauer der wiederkehrenden IT-Dienstleistungen, die unter diese Bedingungen fallen.
1.14. „Preis” (oder „Preise”): die vom Kunden an den Anbieter für die im Vertrag vereinbarten Produkte zu zahlende Gegenleistung, einschließlich periodischer Preise, sofern diese im Angebot vorgesehen sind.
1.15. „Periodische Preise”: bezeichnet Preise, die der Kunde dem Anbieter schuldet, um für einen gewissen Zeitraum IT-Dienste zu erhalten.
1.16. „Produkte” (oder „Produkt”): bezeichnet gemeinsam die im Rahmen dieses Vertrags vom Anbieter dem Kunden gegen Entgelt bereitgestellten Waren, Software und Dienstleistungen.
1.17. „Projekt”: sämtliche zur Konzeption und, soweit im Angebot vorgesehen, zur Umsetzung eines Projekts erforderlichen Maßnahmen, die auf die Realisierung von IT-Lösungen oder die Erbringung von IT-Dienstleistungen abzielen, mit festgelegter Laufzeit und vereinbartem Entgelt.
1.18. „Geistiges Eigentum”: bezeichnet alle Rechte an geistigen und gewerblichen Eigentum, ganz oder teilweise, weltweit, unabhängig davon, ob die Rechte eingetragen sind oder nicht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Zeichnungen und Designs, Domainnamen, Know-how, urheberrechtlich geschützte Werke, Datenbanken sowie Software (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf deren Ableitungen, Quellcode, Objektcode und Schnittstellen).
1.19. „Dienstleistungen” (oder „Dienstleistung”): bezeichnet die IT-Wartungsdienstleistungen, die IT-Projekte und wiederkehrenden IT-Dienstleistungen, sofern im Angebot vorgesehen.
1.20. „Wiederkehrende IT-Dienstleistungen”: die in Artikel 10 dieser AGB definierten Dienstleistungen.
1.21. „IT-Wartungsdienstleistungen”: sofern im Angebot vorgesehen, bestimmte Wartungsleistungen zur Unterstützung der Nutzung der Software, wie i) Software-Updates, ii) Support und iii) Bereitstellung von Ersatzsoftware.
1.22. „System”: bezeichnet die technologische Infrastruktur des Anbieters oder eines Dritten, auf der die Software und die Produkte gehostet werden und die erforderlich sind, um die im Angebot genannten Dienstleistungen zu erbringen.
1.23. „Software”: sämtliche Softwareprodukte im Eigentum des Anbieters (sog. „proprietäre Software”) oder Dritter, die im Angebot angegeben und dem Kunden zur Nutzung lizenziert werden (z. B. Betriebssysteme, Systemsoftware oder Anwendungssoftware) – einschließlich solcher, die zur Nutzung der im Vertrag genannten Dienstleistungen erforderlich sind.
1.24. „Ersatzsoftware”: teilweise oder vollständig überarbeitete Software, die die installierte Software ersetzt, wenn dies auf einen Grund zurückzuführen ist, der außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegt.
1.25. „Ticket”: der Mechanismus, über den der Anbieter im eigenen System die Supportanfragen des Kunden sowie durchgeführte oder noch durchzuführende Maßnahmen speichert.
1.26. „Endnutzer”: bezeichnet jeden Angestellten und/oder Mitarbeiter des Kunden, der vom Kunden zur Nutzung der Zugangsdaten und zur Nutzung der im Angebot angegebenen Produkte autorisiert ist.
2. Vertragsgegenstand und Ausschlüsse
2.1. Diese AGB regeln die Bedingungen und Modalitäten des Rechtsverhältnisses zwischen dem Anbieter und dem Kunden in Bezug auf den Erwerb der Produkte durch den Kunden – einschließlich der Bereitstellung wiederkehrender IT-Dienstleistungen, wie in den vom Kunden jeweils angenommenen Angeboten angegeben.
2.2. Die im jeweiligen Angebot genannten Produkte werden auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen spezifiziert und dimensioniert. Der Kunde übernimmt die volle und ausschließliche Verantwortung für die Richtigkeit dieser Angaben.
2.3. Sollte nach Abschluss des vorliegenden Vertrags die Bereitstellung weiterer Produkte vereinbart werden, können die Parteien zusätzliche Angebote unterzeichnen, die den Vertragsgegenstand ergänzen. Die Parteien vereinbaren daher, dass für die Lieferung dieser weiteren Produkte die vorliegenden AGB in der zum Zeitpunkt der Angebotsunterzeichnung gültigen Fassung gelten, die für den gesamten Vertrag auch in Bezug auf bereits unterzeichnete frühere Angebote angewendet werden.
2.4. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, sind folgende Leistungen nicht Bestandteil dieses Vertrags und somit vom Anwendungsbereich dieser AGB ausgeschlossen:
- a) Installation und Konfiguration der Software beim Kunden;
- b) Softwareentwicklung und/oder Entwicklung neuer Softwaremodule;
- c) Schulung zur Nutzung der Software;
- d) Unterstützung bei der Datenmigration, bei der Durchführung von Backups und bei der Umsetzung sonstiger Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Kundendaten;
- e) Unterstützung bei der Implementierung und/oder Verwaltung und/oder Überwachung von Netzwerksystemen und Verbindungen;
- f) technische IT-Unterstützungs- und Beratungsleistungen;
- g) sämtliche weitere Leistungen oder Unterstützungs- und Beratungsdienste sowie die Lieferung von Geräten oder anderen Produkten, die nicht ausdrücklich im Vertrag zwischen Anbieter und Kunde geregelt sind.
3. Liefermodalitäten und -fristen für Waren
3.1. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, erfolgt die Lieferung der Waren frachtfrei durch einen dritten Spediteur an die vom Kunden angegebene Adresse. In diesem Fall trägt der Kunde sämtliche Kosten und Gebühren für den Transport der Ware einschließlich der damit verbundenen Transportrisiken. Der Anbieter haftet daher nicht für Schäden, die sich aus dem Transport ergeben, aus welchem Grund oder aus welcher Ursache auch immer.
3.2. Die im Angebot oder in einer späteren schriftlichen Mitteilung angegebenen Lieferfristen sind als Schätzungen zu verstehen und gelten somit lediglich als unverbindliche Richtwerte. Sie stellen keine verbindlichen oder wesentlichen Fristen für die Ausführung der Bestellung durch den Anbieter dar. Der Anbieter haftet daher nicht für eventuelle Schäden, die aus Lieferverzögerungen resultieren.
4. Preis, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
4.1. Der Kunde verpflichtet sich, für jedes Produkt, das Gegenstand einer vom Kunden jeweils angenommenen Angebotsunterlage ist, die im Angebot angegebenen Preise zu zahlen. Die Preise werden vom Anbieter durch ordnungsgemäße Rechnungserstellung in Rechnung gestellt. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Rechnungsstellung in elektronischer Form erfolgt.
4.2. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt, unterliegen die Bedingungen für die Rechnungsstellung und die Zahlung den vorliegenden AGB. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer; etwaige zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Steuern (einschließlich etwaiger Bankgebühren) gehen zu Lasten des Kunden.
4.3. Die sich aus diesem Vertrag ergebende Zahlungsverpflichtung ist unwiderruflich, und die geschuldeten Beträge sind – vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen im Vertrag – nicht rückzahlbar.
4.4. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass periodisch zu entrichtende Entgelte, wie z. B. Abonnements oder Nutzungsgebühren, einer jährlichen Anpassung von 100% der von ISTAT und/oder ASTAT veröffentlichten durchschnittlichen Indexziffern der Verbraucherpreise unterworfen sind.
4.5. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass etwaige von ihm beauftragten Softwareanpassungen zu einer Erhöhung der Lizenzgebühr um 5% ab der nächsten Vertragsverlängerung führen.
4.6. Die vom Anbieter an den Kunden übermittelten Preislisten behalten ihre Gültigkeit bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres.
4.7. Der Kunde verzichtet hiermit ausdrücklich auf das Recht zur Aufrechnung von Forderungen gegenüber dem Anbieter mit dessen offenen Forderungen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter schriftlich anerkannt.
4.8. Gemäß Gesetzesdekret Nr. 231/2002 hat der Kunde im Falle verspäteter oder ausbleibender Zahlung einer geschuldeten Vertragssumme Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an den Anbieter zu entrichten. Diese Verzugszinsen fallen automatisch mit Eintritt des Zahlungsverzugs an, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Kosten für die Einziehung der nicht rechtzeitig gezahlten Beträge trägt der Kunde.
4.9. Der Kunde verzichtet darauf, Einwände zu erheben, bevor er seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß diesem Abschnitt 4 vollständig nachgekommen ist.
5. Pflichten und Erklärungen des Kunden
5.1. Mit dem Abschluss des Vertrages verpflichtet sich der Kunde:
- (i) dem Anbieter die in den jeweiligen Angeboten angegebenen Preise zu zahlen;
- (ii) die Produkte vertragsgemäß und ausschließlich für den vorgesehenen Zweck zu verwenden;
- (iii) dem Anbieter sämtliche Informationen bereitzustellen, die für eine korrekte und vollständige Vertragserfüllung erforderlich sind, sowie etwaige Änderungen dieser Informationen unverzüglich mitzuteilen;
- (iv) dem Anbieter qualifiziertes technisches Personal für die Implementierung und Nutzung der Produkte zur Verfügung zu stellen.
5.2. Mit der Annahme dieser AGB erklärt der Kunde:
- (v) über alle erforderlichen Rechte und Befugnisse zum Abschluss und zur vollständigen Durchführung des Vertrags zu verfügen;
- (vi) die Produkte (sowie etwaige Updates) ausschließlich intern und im Rahmen seiner unternehmerischen, handwerklichen, gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zu nutzen, weshalb die Verbraucherschutzbestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 206/2005 auf ihn keine Anwendung finden;
- (vii) alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Nutzung der Produkte zu erfüllen sowie über sämtliche Genehmigungen, Lizenzen und Zertifizierungen für die Ausübung seiner Tätigkeit zu verfügen;
- (viii) alle geltenden Gesetze zur Bestechung, Korruption, Finanzmanagement, Buchführung, Registrierungspflichten, internen Kontrolle und Geldwäsche einzuhalten.
5.3. Es ist verboten, die Produkte zum Speichern, Aufbewahren, Versenden, Veröffentlichen, Übertragen und/oder Teilen von Daten, Anwendungen oder digitalen Dokumenten zu verwenden, die:
- (i) gegen die geistigen Eigentumsrechte des Anbieters oder Dritter verstoßen;
- (ii) diskriminierende, verleumderische, beleidigende oder bedrohende Inhalte enthalten;
- (iii) pornografisches, kinderpornografisches, obszönes oder anderweitig sittenwidriges Material enthalten;
- (iv) Viren, Computerwürmer, Trojanische Pferde oder sonstige schädliche Softwarekomponenten enthalten;
- (v) Spam, Phishing oder vergleichbare Aktivitäten darstellen;
- (vi) gegen geltende Rechts- und/oder Verwaltungsvorschriften verstoßen.
5.4. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter sowie dessen Mitarbeiter, Berater, Vertreter und Beauftragte von sämtlichen direkten oder indirekten Schäden, Kosten, Haftungen und/oder Aufwendungen, einschließlich angemessener Anwaltskosten, freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus Ansprüchen, Beanstandungen und/oder Gerichtsverfahren resultieren, die aufgrund von Verletzungen dieses Vertrages, Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder Verletzungen von Rechten Dritter durch den Kunden oder mit dessen Zustimmung erhoben, angedroht oder eingeleitet werden.
6. Supportdienst und Stundensatz
6.1. Sofern ausdrücklich im Angebot angegeben, stellt der Anbieter dem Kunden den Supportdienst in Bezug auf die im Vertragsangebot genannten Produkte zur Verfügung. Außerhalb des im Angebot vorgesehenen Rahmens ist der Anbieter unter keinen Umständen verpflichtet, Support für Geräte, Vorrichtungen und Software zu leisten, die im Eigentum (oder sonst im Besitz) des Kunden und/oder Dritter stehen. Der Anbieter verpflichtet sich, die im vorliegenden Artikel vorgesehenen Supportdienste mit der gebotenen Sorgfalt sowie unter Einsatz geeigneter Mittel und qualifizierten Personals zu erbringen, wobei es sich um eine Dienstverpflichtung und nicht um eine Erfolgspflicht handelt.
6.2. Nach Eingang einer Interventionsanfrage des Kunden gemäß den ihm mitgeteilten Modalitäten eröffnet der Anbieter ein Ticket in seinem System, legt vorab die Interventionspriorität fest und nimmt die Anfrage des Kunden entgegen. Zu diesem Zweck hat der Kunde dem Anbieter alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Ursache der vom Kunden gemeldeten Störung zu ermitteln, und ihm internes Personal oder sonstige notwendige Unterstützung bereitzustellen. Die Bearbeitungszeiten sind vorab definiert und richten sich nach der festgelegten Priorität des durchzuführenden Eingriffs. Die Maßnahmen werden während der festgelegten Servicezeiten entweder per Fernzugriff oder auf Wunsch des Kunden vor Ort durchgeführt; im letzteren Fall handelt es sich um eine Zusatzleistung, für die der Anbieter ein separates Angebot erstellen und die Kosten gesondert festlegen kann. Für Interventionen außerhalb der regulären Arbeitszeiten im Bereitschaftsdienst können Einschränkungen gelten.
6.3. Die Preise für Supportleistungen werden vom Anbieter je nach Art des Supports (Remote oder Vor-Ort), dem Standort sowie dem eingesetzten technischen Fachpersonal festgelegt. Die aktuelle Preisliste ist auf der Website https://infominds.eu/de-it/legal einsehbar.
6.4. Etwaige weitere Bedingungen und Modalitäten für die Erbringung von Supportleistungen für bestimmte Produkte sind in besonderen Vertragsklauseln geregelt.
7. Geistiges Eigentum, Lizenzen, Marken und Kennzeichen
7.1. Der Kunde akzeptiert, dass alle Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich der wirtschaftlichen Verwertungsrechte an den Produkten (inklusive, aber nicht beschränkt auf Quellcode, Objektcode, Algorithmen, Infografiken, Schnittstellen oder APIs sowie Programmierlogiken), an den zugehörigen Vorarbeiten, der Dokumentation, dem System, den Updates sowie an allen Ergebnissen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen durch den Anbieter für den Kunden entstehen, vollständig und weltweit ausschließlich beim Anbieter und/oder bei anderen Lizenzgebern oder Dritten verbleiben. Gleiches gilt für sämtliche Markenrechte, Logos, Namen und sonstige Kennzeichen, die mit den Produkten in Verbindung stehen. Der Kunde ist daher nicht berechtigt, diese ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Anbieters bzw. des jeweiligen Rechteinhabers zu verwenden. Der Kunde verpflichtet sich, die Gültigkeit der geistigen Eigentumsrechte des Anbieters nicht anzufechten oder in ihrer Gültigkeit zu bestreiten.
7.2. Unbeschadet der Allgemeinen Lizenzbedingungen für die Softwarenutzung gewährt der Anbieter dem Kunden im Hinblick auf die für die Nutzung der Produkte erforderlichen Softwarelösungen eine nicht-exklusive, kostenpflichtige, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare und auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Nutzungslizenz der Software und etwaiger zugehöriger Updates.
7.3. Der Kunde verpflichtet sich, auch gemäß Art. 1381 des italienischen Zivilgesetzbuches für jeden seiner Mitarbeiter, die Produkte ausschließlich im Rahmen der durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte zu nutzen und dabei die gesetzlichen Vorschriften sowie die geistigen Eigentumsrechte des Anbieters oder Dritter zu beachten. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde unter anderem, Folgendes zu unterlassen:
- (i) das Umgehen technischer Beschränkungen und Schutzmechanismen in den Produkten und/oder Updates;
- (ii) das Dekodieren, Dekompilieren oder Disassemblieren der Produkte und/oder Updates (oder Dritten, dies zu ermöglichen), es sei denn, dies ist im gesetzlich vorgesehenen Umfang ausdrücklich erlaubt;
- (iii) das Kopieren der Produkte und/oder Updates, sofern dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt oder ausdrücklich vom Anbieter genehmigt ist;
- (iv) die Aktivierung von mehr Nutzerkonten als im Angebot ausdrücklich vorgesehen, sowie die Nutzung der Produkte über die gegebenenfalls im Angebot angegebenen Dimensionierungs- oder Betriebslimits hinaus;
- (v) die Veröffentlichung der Produkte und/oder Updates bzw. deren Weitergabe an unberechtigte Dritte, auch über das Internet;
- (vi) die Nutzung der Produkte und/oder Updates in Widerspruch zu geltenden gesetzlichen Vorschriften.
7.4. Im Falle der Nutzung von Produkten, die im Eigentum Dritter stehen, gelten deren Nutzungsbedingungen, Service Level Agreements (SLA) sowie etwaige begleitende Informations- oder Vertragsdokumente als integraler Bestandteil dieser AGB. Der Kunde erklärt, diese Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
8. Gewährleistung, Verfallfristen und Ausschlüsse
8.1. Sofern im Angebot vorgesehen, gewährleistet der Anbieter die Lieferung der verkauften Ware ohne Mängel und Fehler in der Konstruktion und/oder Herstellung – gemäß der technischen Spezifikationen und ausschließlich innerhalb der in den nachfolgenden Absätzen angegebenen Grenzen.
8.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal zwölf (12) Monate ab dem Lieferdatum der Ware. Der Kunde hat die Beschaffenheit und Art der Ware bei Lieferung zu überprüfen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart und unbeschadet zwingender gesetzlicher Vorschriften, hat der Kunde erkennbare Mängel binnen acht (8) Tagen nach Lieferung und versteckte Mängel binnen acht (8) Tagen nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen; andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.
8.3. Stellt der Kunde Mängel an der Ware fest, wird dem Anbieter eine angemessene Frist eingeräumt (mindestens 30 Tage), um das Vorliegen dieser Mängel zu prüfen und nach eigenem Ermessen die mangelhafte Ware zu reparieren oder zu ersetzen.
8.4. In jedem Fall ist die Wiederherstellung des Betriebssystems, von Programmen und Daten von der Gewährleistung ausgeschlossen, ebenso wie die damit verbundenen Dienstleistungen des Anbieters, Vor-Ort-Assistenz und die Bereitstellung einer Ersatz-Einheit.
8.5. Die Gewährleistung entfällt ausdrücklich im Falle von Mängeln oder Funktionsstörungen, die auf Unterbrechungen, Fehler oder Ursachen zurückzuführen sind, die nicht dem Anbieter anzulasten sind. Hierzu zählen unter anderem – jedoch nicht ausschließlich: (i) Schäden durch unsachgemäße oder nachlässige Verwendung, Eingriffe, Handhabung oder Nutzung der gelieferten Produkte sowie durch den Einsatz nicht originaler Bauteile; (ii) Schäden infolge von Stromschlägen, Bränden, Flüssigkeiten, Blitzschlag, Überspannung, elektrischer Schädigung, Stößen, Stürzen, Computerviren, Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften, höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen. Von der Gewährleistung ausgenommen sind ferner der Austausch von Verschleißteilen, Wartungsarbeiten, Reinigungs- und Kalibrierungstätigkeiten sowie Installation und Anschluss der Produkte.
9. Rücksendung von Produkten zur Garantie- oder Nicht-Garantie-Reparatur, Rückgabe von Produkten
9.1. Vor der Rücksendung des zu reparierenden Produkts an den Anbieter ist der Kunde verpflichtet, eine vollständige Sicherungskopie aller darin enthaltenen bzw. gespeicherten Daten und Programme zu erstellen.
9.2. Der Anbieter haftet unter keinen Umständen für teilweisen oder vollständigen Datenverlust während der Reparatur. Sofern nicht anders vereinbart, muss der Kunde das Produkt inklusive aller technischen Handbücher, Treiber, Software, Netzteile, Verbindungskabel, Lizenzen, Lizenzschlüssel sowie Passwörter oder sonstiger Zugangsdaten übergeben. Zudem behält der Anbieter ersetzte Teile und entsorgt diese, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
9.3. Bei Reparaturen und sofern keine Garantie greift, bezieht sich der angebotene Preis für Ersatzteile ausschließlich auf die Materialkosten. Arbeitszeit für Installation, Konfiguration sowie weitere für die Inbetriebnahme erforderliche Dienstleistungen (z. B. Verwaltungs- oder Testkosten) werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt, basierend auf den tatsächlich entstandenen und dokumentierten Aufwendungen.
9.4. Das reparierte Produkt wird dem Kunden gegen Vorlage des Reparaturberichts des Anbieters zurückgegeben. Sofern nicht anders vereinbart, muss das Produkt innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Benachrichtigung über die Reparaturfertigstellung beim Anbieter abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist wird das nicht abgeholte Produkt fachgerecht entsorgt, wobei die Kosten für die Entsorgung zu Lasten des Kunden gehen.
10. Wiederkehrende IT-Dienstleistungen
10.1. Sofern im Angebot vorgesehen, kann die Erbringung von kontinuierlichen oder periodischen IT-Dienstleistungen („Wiederkehrende IT-Dienstleistungen”) durch den Anbieter an den Kunden Gegenstand dieses Vertrags sein. Diese IT-Dienstleistungen können gemeinsam oder getrennt von Waren und Software angeboten werden und umfassen zum Beispiel, aber nicht ausschließlich: Software-Mietmodelle, IT-Wartungsdienstleistungen, Cloud-Datenspeicherung, Software-as-a-Service (SaaS) und andere in der Angebotsbeschreibung detaillierte Cloud-Dienste. Falls wiederkehrende IT-Dienstleistungen Telefonsupport beinhalten, sind die Servicezeiten im Angebot angegeben. Der während der Bereitschaftszeiten erbrachte Telefonsupport kann Einschränkungen unterliegen.
10.2. Bezüglich IT-Wartungsdienstleistungen gilt:
- i) Sofern nicht anders im Angebot vereinbart, obliegt die Installation von Software-Updates dem Kunden. Auf dessen Anfrage kann der Anbieter gegen gesonderte Vergütung die Installation von Software-Updates durchführen.
- ii) Sofern Software-Updates nicht wesentliche Funktionalitäten betreffen und auf geänderte gesetzliche Vorschriften zurückzuführen sind, werden diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bereitgestellt. Dies gilt nicht für Updates, die wesentliche Funktionalitäten verändern und auf Gesetzesänderungen basieren.
10.3. Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 4, insbesondere Absatz 4.4, ist der Anbieter bei außergewöhnlichen Kostensteigerungen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, berechtigt, die periodischen Preise für wiederkehrende IT-Dienstleistungen anzupassen. Der Anbieter wird solche Preiserhöhungen schriftlich oder per E-Mail mitteilen und gewährt dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht, das innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung ausgeübt werden kann. Nach Ablauf dieser Frist gelten die erhöhten Preise als akzeptiert.
10.4. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem ersten der folgenden Ereignisse: a) der Mitteilung des Anbieters über die Aktivierung der IT-Dienstleistungen, oder b) der tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit durch den Kunden (falls früher). Die Mindestvertragslaufzeit entspricht der in Absatz 10.5 definierten Zeitraum. Die Aktivierung erfolgt, sobald der Anbieter die wesentlichen Funktionalitäten der IT-Dienstleistungen bereitstellt, unabhängig von deren tatsächlicher Nutzung.
10.5. Ohne ausdrückliche Vereinbarung beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf (12) Monate. Bei Bestellung zusätzlicher IT-Dienstleistungen mit längerer Mindestlaufzeit verlängert sich die Vertragslaufzeit entsprechend.
10.6. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils denselben Zeitraum, sofern nicht eine der Parteien mindestens 90 Tage vor Ablauf des Vertrags mittels zertifizierter E-Mail kündigt.
10.7. Jede Aufforderung des Kunden, die Anzahl der abonnierten Lizenzen zu verringern, wird erst bei der nächsten Vertragsverlängerung wirksam.
10.8. Bei Vertragsbeendigung stellt der Anbieter die IT-Dienstleistungen unverzüglich ein. Dem Kunden steht dann ein 15-tägiges Datenmigrationsrecht aus der Cloud zu.
11. Vertraulichkeit
11.1. Der Begriff „Vertrauliche Information” bezeichnet (i) alle sensiblen oder vertraulichen Informationen, Daten oder Mitteilungen des Kunden, auf die der Anbieter in jeglicher Form Zugriff hat (wie z.B.: Kunden- und Lieferantenlisten, Präsentationen, Geschäftsstrategien und -informationen, Entwicklungsprodukte und -prozesse, Innovationen und Entdeckungen, Zeichnungen und Gebrauchsmuster, Know-how und Kundendatenbanken), sowie (ii) alle Informationen, Dokumente, Daten oder Mitteilungen, die der Anbieter dem Kunden in jeglicher Form übermittelt, einschließlich Produktinformationen.
11.2. Die Parteien verpflichten sich daher gemäß Artikel 1381 des italienischen Zivilgesetzbuchs auch für ihre Mitarbeiter und Beauftragten, die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht offenzulegen, sie nicht für andere als im Vertrag angeführten Zwecke zu verwenden und alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der Informationen zu wahren.
11.3. Die in diesem Artikel behandelte Pflicht zur Vertraulichkeit gilt nicht für vertrauliche Informationen, die die empfangende Partei dokumentarisch nachweisen kann, wenn diese Informationen i) bereits bekannt waren oder rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei waren, bevor sie von der offenlegenden Partei mitgeteilt wurden, oder ii) öffentlich bekannt geworden sind, ohne dass dies auf ein Verschulden einer der Parteien zurückzuführen ist oder eine Vertragsverletzung darstellt, sowie iii) für Informationen, die der anderen Partei übermittelt und ausdrücklich als nicht vertraulich gekennzeichnet wurden. Die Parteien vereinbaren zudem, dass vertrauliche Informationen in folgenden Fällen offengelegt werden dürfen: i) auf Anordnung einer gerichtlichen oder behördlichen Stelle ii) an Dritte, verbundene oder Partnerunternehmen, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, sofern diese Dritten schriftlich zur selben Vertraulichkeit verpflichtet werden.
11.4. Diese Vertraulichkeits- und Nichtoffenlegungspflicht beginnt mit Unterzeichnung des Angebots und gilt für drei (3) Jahre nach Vertragsende.
12. Verarbeitung und Schutz personenbezogener Daten
12.1. Der Anbieter wird die vom Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung 679/2016, dem ital. Gesetzesdekret 196/2003 in der geltenden Fassung sowie den Bestimmungen der Datenschutzbehörde und allen anderen geltenden Rechtsvorschriften („Datenschutzbestimmungen”) verarbeiten. Insbesondere erklärt der Anbieter, dass die personenbezogenen Daten des Kunden und die Kontaktdaten der vom Kunden mit der Vertragsverwaltung beauftragten Personen vom Anbieter im Rahmen der Vertragspflichten und gemäß der vollständigen Datenschutzerklärung verarbeitet werden, die integraler Bestandteil des Vertrags ist und auf der Website des Anbieters unter dem im Angebot angegebenen Link abgerufen werden kann.
12.2. Der Kunde als Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten seiner Kunden und/oder anderer Dritter, die durch die Produkte verarbeitet oder eingegeben werden, ist allein verantwortlich für die Erfüllung aller Verpflichtungen gemäß den Datenschutzbestimmungen gegenüber diesen Personen. Der Kunde verpflichtet sich daher, den Anbieter von jeglichem Schaden, Kosten, Sanktionen oder Ansprüchen schadlos zu halten, die dem Anbieter aufgrund von Verstößen des Kunden gegen die vorstehenden Verpflichtungen entstehen (einschließlich etwaiger Ansprüche oder Forderungen betroffener Personen oder Dritter sowie der damit verbundenen Rechtsverteidigungskosten).
12.3. Bei der Erbringung der wiederkehrenden IT-Dienstleistungen für den Kunden wird der Anbieter die Log-Daten (sog. „Logfiles”) der Endnutzer, die diese IT-Dienstleistungen nutzen, in der durch die geltenden Datenschutzbestimmungen vorgeschriebenen Weise und Dauer speichern, um die Sicherheit, die ordnungsgemäße Funktionsweise und Verwaltung der Vorgänge durch Diagnose und Behebung etwaiger Probleme zu garantieren.
12.4. Bei Produkten, deren Nutzung von der entsprechenden Aktivierung durch den Kunden abhängig ist, wird der Anbieter dem Kunden die erforderlichen Zugangsdaten bereitstellen. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Kenntnis der Zugangsdaten durch Dritte eine unbefugte Nutzung der Produkte ermöglichen würde. Der Kunde wird in jedem Fall als allein verantwortlich für jeden Zugriff und/oder jede Nutzung der Produkte mittels der Zugangsdaten angesehen – sei sie autorisiert oder nicht. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten mit der größtmöglichen Vertraulichkeit und Sorgfalt aufzubewahren und sicherzustellen, dass jeder Endnutzer dies ebenfalls tut. Er verpflichtet sich, die Zugangsdaten nicht an Dritte zu übergeben oder deren Nutzung durch nicht ausdrücklich autorisierte Dritte zu gestatten. Der Anbieter kann in keinem Fall für direkte und/oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die dem Kunden, einem Endnutzer und/oder Dritten aufgrund der Nichteinhaltung der vorstehenden Bestimmungen durch den Kunden und/oder einen Endnutzer entstehen.
12.5. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, den Anbieter als Verantwortlichen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu benennen, sofern dies in Bezug auf die Produkte und Dienstleistungen dieses Vertrags erforderlich ist. Zu diesem Zweck wird der Kunde das entsprechende Benennungsformular verwenden, das auf der Website des Anbieters unter dem im Angebot angegebenen Link im Bereich „Handelsbedingungen” verfügbar ist und das einen integralen und wesentlichen Bestandteil dieses Vertrags darstellt.
13. Unterauftragsvergabe und Abtretung
13.1. Mit Abschluss des Vertrags erteilt der Kunde ausdrücklich seine vorherige Zustimmung, dass der Anbieter gemäß Art. 1656 des italienischen Zivilgesetzbuches die Ausführung des gesamten oder eines Teils des Vertrages an verbundene Unternehmen (Tochter-, Mutter- oder Schwestergesellschaften) des Anbieters vergibt oder gemäß Art. 1406 und 1260 des italienischen Zivilgesetzbuches den Vertrag oder alle bzw. einen Teil der daraus resultierenden Forderungen an die genannten Unternehmen abtreten kann. Außerhalb der im vorherigen Absatz genannten Fälle bleibt der Anbieter verpflichtet, die ausdrückliche Zustimmung des Kunden zur Unterauftragsvergabe oder Vertragsabtretung nach Vertragsschluss einzuholen.
13.2. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, den vorliegenden Vertrag ganz oder teilweise sowie die daraus resultierenden Rechte oder Pflichten an Dritte abzutreten – es sei denn, der Anbieter hat zuvor schriftlich zugestimmt. Falls der Anbieter einer Vertragsabtretung zustimmt, bleibt der abtretende Kunde weiterhin an die vertraglichen Verpflichtungen gebunden.
14. Vertragsverletzung, Vertragsauflösung und Kündigung
14.1. Vorbehaltlich der in Art. 15 genannten spezifischen Verstöße ist der Anbieter bei Nichterfüllung seiner vertraglichen Pflichten berechtigt, den Kunden aufzufordern, den Verstoß innerhalb einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Frist (in jedem Fall nicht weniger als 15 Werktage) zu beheben. Wenn der Verstoß danach weiter besteht, kann der Anbieter die Lieferung der Produkte und/oder die Erbringung der wiederkehrenden IT-Dienstleistungen aussetzen und den Vertrag durch schriftliche Mitteilung per zertifizierter E-Mail (PEC) oder Einschreiben mit Rückschein oder auf andere nachweisbare Weise kündigen.
14.2. Sofern der Verstoß des Kunden in einer unterlassenen oder nur teilweisen Zahlung des geschuldeten Preises besteht und die Aufforderung gemäß dem vorherigen Absatz unbeantwortet bleibt, ist der Anbieter zusätzlich berechtigt, die noch beim Kunden befindliche Ware wieder in Besitz zu nehmen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich und ohne Einwände damit einverstanden.
14.3. Sofern im Angebot nichts anders vereinbart ist, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu, auch nicht bei Nichtbenutzung oder Nichtverwendbarkeit der Produkte. Tritt der Kunde unter Verstoß gegen das im vorstehenden Absatz genannte Verbot einseitig zurück, so hat er dem Anbieter pauschal einen Betrag zu zahlen, der dem Gesamtbetrag der bis zum natürlichen Ablauf des Vertrages verbleibenden Vergütung einschließlich der dem Lieferanten durch den einseitigen Rücktritt entstandenen nachgewiesenen Schaden entspricht.
14.4. Im Falle eines Ausgleichsverfahrens, einer Zwangsliquidation im Verwaltungsweg oder eines sonstigen Insolvenzverfahrens, dem der Kunde unterzogen wurde, oder im Falle einer Eintragung des Kunden im „Register der Proteste” oder bei Vorliegen eines Insolvenzstatus, ist der Anbieter berechtigt, ohne vorherige Ankündigung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden vom vorliegenden Vertrag zurückzutreten, unbeschadet des Rechts des Anbieters, alle bis zum Wirksamwerden des Rücktritts fälligen Entgelte zu verlangen.
14.5. Unbeschadet bleibt in jedem Fall das Recht des Anbieters, weitergehende Ansprüche geltend zu machen, insbesondere auf Schadenersatz gemäß Artikel 1223 des italienischen Zivilgesetzbuches.
15. Ausdrückliche Rücktrittsklausel
15.1. Der Anbieter ist berechtigt, gemäß Artikel 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches vom Vertrag zurückzutreten, indem er dem Kunden eine einfache schriftliche Mitteilung mittels zertifizierter E-Mail (PEC) oder per Einschreiben mit Rückschein übermittelt, falls:
- (i) der Kunde auch nur eine der Bestimmungen in Art. 4, 5, 6, 7, 11, 12, 13, 17, 18 dieser AGB oder Art. 3, 4, 6 der Allgemeinen Lizenzbedingungen für die Softwarenutzung verletzt;
- (ii) der Kunde gegen geltende Gesetze oder Rechte Dritter verstößt oder der Anbieter aufgrund der Handlungen des Kunden in eine rechtliche Auseinandersetzung verwickelt wird;
- (iii) die wiederkehrenden IT-Dienstleistungen unrechtmäßig, unsachgemäß oder missbräuchlich genutzt werden;
- (iv) der Kunde mit der Zahlung eines Betrags in Verzug ist, der die regelmäßig fälligen Entgelte für die letzten 90 (neunzig) Tage übersteigt.
15.2. Für die in Ansatz 15.1 beschriebenen Fälle verzichtet der Kunde bereits jetzt unwiderruflich auf die Geltendmachung etwaiger einstweiliger oder dringlicher gerichtlicher Maßnahmen.
15.3. In jedem Fall kann der Vertrag gemäß Artikel 1463 des italienischen Zivilgesetzbuches von Rechts wegen aufgelöst werden, wenn die Lieferung der Produkte aus nicht vom Anbieter verschuldeten Gründen unmöglich geworden ist.
15.4. In den in diesem Artikel genannten Fällen der Vertragsauflösung treten sämtliche Wirkungen ab dem Tag in Kraft, an dem der Anbieter dem Kunden die entsprechende Mitteilung übermittelt.
16. Haftungsausschluss
16.1. Der Anbieter haftet in keinem Fall für direkte oder indirekte Schäden jeglicher Art und Höhe, die dem Kunden, den Endnutzern und/oder Dritten infolge der Nutzung der Produkte oder der wiederkehrend erbrachten IT-Dienstleistungen entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf finanzielle Verluste, Wiederherstellungskosten oder Geschäftseinbußen), sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird.
16.2. Der Anbieter haftet ebenfalls nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nichtlieferung oder verspätete Lieferung von Waren und/oder die Nichterbringung oder nur teilweise Erbringung der wiederkehrenden IT-Dienstleistungen), sofern diese auf das Verhalten Dritter, Zufall oder höhere Gewalt zurückzuführen sind. Hierzu zählen unter anderem – jedoch nicht ausschließlich –: Diebstahl, Brände, Explosionen, Stromausfälle und Überspannungen, Malware, Hacking- oder Cyberangriffe jeglicher Art, Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme, sonstige Naturkatastrophen, Streiks, Embargos, Arbeitskonflikte, Handlungen ziviler oder militärischer Behörden, Krieg, Terrorismus (einschließlich Cyberterrorismus), Ausfälle oder Fehlverhalten von Internetdienstleistern, Netz- oder Gerätestörungen außerhalb des Anbietersystems sowie Handlungen oder Unterlassungen öffentlicher Stellen – einschließlich der Verabschiedung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstiger Maßnahmen von Behörden, die Auswirkungen auf die Bereitstellung der Produkte haben.
16.3. Unberührt bleiben weitere im Vertrag enthaltene Haftungsausschlüsse im Zusammenhang mit bestimmten Produkten.
17. Abwerbeverbot
17.1. Der Kunde verpflichtet sich, weder unmittelbar noch mittelbar, weder direkt noch über Dritte, in irgendeiner Form oder unter irgendeinem Titel, während der Laufzeit dieses Vertrages und für die Dauer von einem (1) Jahr nach dessen Beendigung – gleich aus welchem Grund –, Mitarbeiter des Anbieters oder sonstige mit dem Anbieter in einem Anstellungs- oder Kooperationsverhältnis stehende Personen sowie Mitarbeiter von mit dem Anbieter verbundenen oder von ihm kontrollierten Unternehmen („ACS-Gruppe”) anzustellen, abzuwerben oder mit ihnen eine Zusammenarbeit einzugehen bzw. anzubahnen.
17.2. Diese Verpflichtung gilt sowohl in Bezug auf jene Personen, die während der Vertragslaufzeit bei einem Unternehmen der ACS-Gruppe beschäftigt oder in einem Kooperationsverhältnis standen, als auch in Bezug auf Personen, deren Beschäftigungs- oder Kooperationsverhältnis mit einem Unternehmen der ACS-Gruppe in den zwölf (12) Monaten vor dem Zeitpunkt endete, zu dem der Kunde ein Anstellungs- oder Kooperationsangebot unterbreitet hat.
17.3. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde im Falle eines Verstoßes gegen die vorstehende Verpflichtung eine Vertragsstrafe in Höhe des Dreifachen des zuletzt zwischen dem Anbieter und dem betreffenden Mitarbeiter oder Kooperationspartner vereinbarten Bruttojahresgehalts (RAL – Retribuzione Annua Lorda) unverzüglich an den Anbieter zu zahlen hat. Unberührt bleibt das Recht des Anbieters, darüber hinausgehenden Schadenersatz geltend zu machen. Der Kunde erkennt an, dass die Höhe der Vertragsstrafe in einem angemessenen Verhältnis zum berechtigten Interesse des Anbieters an der Einhaltung dieser Bestimmung steht, und verzichtet ausdrücklich auf das Recht zur Herabsetzung der Vertragsstrafe gemäß Art. 1384 des italienisches Zivilgesetzbuches.
18. Obsoleszenz der Produkte
18.1. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen erkennt der Kunde an, dass es aufgrund des stetigen technologischen Wandels erforderlich sein kann, wiederkehrende IT-Dienstleistungen, Software oder die Systemumgebungen, in denen sie betrieben werden, vom Markt zu nehmen und gegebenenfalls durch neue technologische Lösungen zu ersetzen. Der Anbieter kann daher nach eigenem Ermessen während der Laufzeit dieses Vertrags beschließen, bestimmte wiederkehrende IT-Dienstleistungen oder Software einzustellen (ggf. unter Ersatz durch neue technologische Lösungen). In einem solchen Fall gilt Folgendes:
18.2. Der Anbieter wird dem Kunden den Rückzug eines oder mehrerer wiederkehrender IT-Dienstleistungen oder Software („obsoletes Produkt”) mindestens drei Monate im Voraus schriftlich mitteilen (auch per E-Mail).
18.3. Diese Mitteilung („Rückzugsmitteilung”) wird eine Beschreibung des etwaigen neuen Produkts („Neues Produkt”) enthalten, das das obsolete Produkt ersetzen soll, wobei klargestellt wird, dass das neue Produkt auf einer anderen Technologie als das obsolete Produkt basieren kann.
18.4. Sollte das obsolete Produkt durch kein neues Produkt ersetzt werden, endet der Vertrag hinsichtlich des obsoleten Produkts mit Wirkung zum in der Rückzugsmitteilung angegebenen Datum (jedoch frühestens zum letzten Tag des dritten Monats nach Erhalt der Mitteilung). Ab diesem Zeitpunkt wird das obsolete Produkt nicht mehr bereitgestellt, und der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung des anteiligen Entgelts, das bereits für den Zeitraum gezahlt wurde, in dem das Produkt nicht mehr nutzbar ist.
18.5. Wird das obsolete Produkt durch ein neues Produkt ersetzt, hat der Kunde das Recht, innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Rückzugsmitteilung den Vertrag ausschließlich hinsichtlich des obsoleten Produkts zu kündigen, mit Wirkung zum letzten Tag des dritten Monats nach Erhalt der Mitteilung (dem Tag, an dem die Bereitstellung des obsoleten Produkts endet). Andernfalls wird der Vertrag fortgeführt – vorbehaltlich etwaiger abweichender Angaben in der Rückzugsmitteilung – unter Bezugnahme auf das neue Produkt. Alle bisherigen Verweise auf das obsolete Produkt gelten fortan als Bezug auf das neue Produkt.
19. Gültigkeit, Änderungen, Mitteilungen, anwendbares Recht
19.1. Diese AGB regeln das Angebot der Produkte des Anbieters an den Kunden. Sie treten mit der Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden in Kraft und ersetzen alle abweichenden Vereinbarungen zwischen den Parteien, einschließlich etwaiger vom Kunden gestellter Allgemeiner Einkaufsbedingungen. Erfolgt keine Unterzeichnung des ordnungsgemäß an den Kunden übermittelten Angebots, gilt der Vertrag dennoch als zwischen den Parteien wirksam abgeschlossen, sofern er durch schlüssiges Verhalten stillschweigend akzeptiert wurde. Ausgenommen bleiben ausschließlich besondere, schriftlich vom Anbieter ausdrücklich akzeptierte Vereinbarungen, soweit diese nicht im Widerspruch zu diesen AGB stehen.
19.2. Bei nicht ausdrücklich geregelten Widersprüchen zwischen den Vertragsdokumenten gelten die jeweiligen Bestimmungen mit folgender absteigender Priorität: 1) Angebot, 2) Allgemeine Lizenzbedingungen für die Softwarenutzung, 3) Geschäftsbedingungen für den Wartungs- und Supportvertrag, 4) AGB.
19.3. Sofern der Unterzeichner eine natürliche Person ist, die die Vertragsklauseln im Namen einer juristischen Person akzeptiert, versichert diese, über die erforderliche Vertretungsmacht zur Unterzeichnung des Vertrags für diese juristische Person zu verfügen.
19.4. Die Bestimmungen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags gelten bis zu dessen natürlichem Ablauf, mit Ausnahme der folgenden Klauseln, die auch nach Vertragsbeendigung fortbestehen: 7.1, 11, 16, 17, 19.6, 19.7, 19.8 und 20 sowie alle weiteren Klauseln, deren Natur eine Geltung über die Vertragslaufzeit erfordert. Die Nicht- oder verspätete Geltendmachung einer Vertragsklausel oder eines darin vorgesehenen Rechts oder Mittels stellt keinen Verzicht des Anbieters auf diese Klauseln, Rechte oder Mittel dar und hindert ihn nicht, deren strikte Einhaltung jederzeit einzufordern.
19.5. Bei formellen oder unwesentlichen Änderungen (d.h. solchen, die das vertragliche Gleichgewicht oder den grundsätzlichen Charakter der Vereinbarungen zwischen den Parteien nicht beeinträchtigen), aktualisiert der Anbieter den Vertrag und informiert den Kunden darüber, ohne dass letzterem ein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht zusteht. Bei wesentlichen oder substantiellen Änderungen, insbesondere, wenn sich dadurch die Vertragslage für den Kunden verschlechtert (z. B. durch eine außerordentliche Preiserhöhung oder eine verschärfte Haftungsregelung), wird der Anbieter den Vertrag entsprechend aktualisieren und den Kunden darüber informieren. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Mitteilung per zertifizierter E-Mail (PEC) schriftlich vom Vertrag – beschränkt auf den geänderten Teil – zurückzutreten. Erfolgt kein Rücktritt innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen und werden verbindlich.
19.6. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck und der rechtlichen Natur der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt bei etwaigen Regelungslücken.
19.7. Sämtliche Mitteilungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind an die in der Angebotsunterlage genannten Adressen der Parteien zu richten, sofern keine andere Adresse ausdrücklich mitgeteilt wurde. Der Kunden ist verpflichtet, jede Änderung seiner Kontaktdaten dem Anbieter umgehend mitzuteilen; hierfür trägt er allein die Verantwortung.
19.8. Dieser Vertrag unterliegt italienischem Recht und ist entsprechend auszulegen. Die italienische Fassung dieses Vertrags gilt als maßgebliche Originalversion. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der italienischen und einer fremdsprachigen Version ist ausschließlich die italienische Fassung verbindlich. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
19.9. Soweit in diesen AGB oder allgemein im Vertrag zwischen Anbieter und Kunde keine ausdrücklichen Regelungen enthalten sind, gelten ausschließlich die Vorschriften des italienischen Zivilgesetzbuches und einschlägiger Sondergesetze.
20. Schiedsklausel
20.1. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder mit ihm in Zusammenhang stehen (einschließlich solcher bezüglich seiner Gültigkeit, Auslegung, Durchführung oder Beendigung), mit Ausnahme von: (i) Mahnverfahren gemäß den Artikeln 633 ff. der italienischen Zivilprozessordnung und den damit verbundenen Widerspruchsverfahren sowie (ii) Verfahren – einstweilig oder im Hauptsacheverfahren – wegen Verletzung von geistigen Eigentumsrechten des Anbieters durch den Kunden, für die ausschließlich das Gericht in Bozen zuständig ist, sind zunächst einem Mediationsverfahren vor dem beim Handelsregister des Justizministeriums unter Nr. 75 eingetragenen Mediationsorgan der Handelskammer Bozen zu unterziehen. Das Mediationsverfahren richtet sich nach dem jeweils zum Zeitpunkt der Einleitung der Mediation geltenden Mediationsreglement sowie den veröffentlichten Tarifen, einsehbar auf der Website der Handelskammer Bozen unter https://www.handelskammer.bz.it/de/dienstleistungen/alternative-streitbeilegung/mediation
20.2. Streitigkeiten, die innerhalb von 90 Tagen nach Einreichung des Mediationsantrags nicht beigelegt werden konnten, werden einem Schiedsgericht bei der Schiedskammer der Handelskammer Bozen unterbreitet. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern: Jede Partei ernennt einen, der dritte wird vom Schiedsrat der Schiedskammer bestimmt und übernimmt den Vorsitz. Das Verfahren wird gemäß den Bestimmungen des italienischen Zivilprozessrechts für reguläre Schiedsverfahren durchgeführt. Die Schiedsrichter entscheiden nach Recht. Das zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens gültige Schiedsreglement sowie die entsprechenden Gebühren sind auf der Website der Handelskammer Bozen abrufbar: https://www.handelskammer.bz.it/de/dienstleistungen/alternative-streitbeilegung/schiedsgericht
20.3. Unbeschadet der in Artikel 20.1 genannten Ausnahmen von der Schiedsklausel gilt darüber hinaus, dass alle Ansprüche, Verfahren oder Anträge, die gemäß zwingenden Vorschriften des italienischen Rechts nicht der Schiedsgerichtsbarkeit unterliegen können, den zuständigen ordentlichen Gerichten am Gerichtsstand Bozen zur abschließenden Entscheidung vorzulegen sind.