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Allgemeine Lizenzbedingungen für die Softwarenutzung
Die vorliegenden Allgemeinen Lizenzbedingungen für die Softwarenutzung (im Folgenden auch „Nutzungsbedingungen”) gelten zwischen der Infominds AG, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer, mit Sitz in 39042 Brixen (BZ), Brennerstraße 72, MwSt.-Nr. IT00899390215, (im Folgenden auch „Lizenzgeber” oder „Infominds”) und dem Kunden (im Folgenden auch „Lizenznehmer” genannt) und ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lizenzgebers. Diese Nutzungsbedingungen treten mit der Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden in Kraft und gelten für diesen sowie für jeden einzelnen Endnutzer, der vom Kunden zur Nutzung der lizenzierten proprietären Software berechtigt wurde. Mit der Unterzeichnung des Angebots erklärt der Kunde, diese Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben, und bestätigt, dass die unterzeichnende Person befugt ist, das Angebot oder ein gleichwertiges Dokument in seinem Namen zu unterzeichnen.
1. Begriffsbestimmungen
1.1. Die nachstehend aufgeführten Begriffe und Ausdrücke sind, wenn sie mit einem Großbuchstaben beginnen, in der nachstehend angegebenen Bedeutung zu verstehen. Begriffe, die im Singular angegeben sind, sind auch im Plural zu verstehen und umgekehrt. Soweit Begriffe in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich definiert sind, gelten die Definitionen aus den Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
a) „Software-Update”: bezeichnet jede Verbesserung oder Erweiterung der Funktionalitäten der proprietären Software, die von Infominds lizenziert wurde und dem Lizenznehmer nach alleinigem Ermessen des Lizenzgebers zur Verfügung gestellt wird. Ausgenommen davon sind neue Versionen oder Editionen der proprietären Software, die separat vermarktet und lizenziert werden.
b) „Software as a Service” (SaaS): bezeichnet proprietäre Software, auf die der Kunde über eine Internetverbindung remote zugreifen kann und auf dem System von Infominds installiert ist.
c) „On-Premises”: bezeichnet proprietäre Software, die direkt auf dem System des Kunden installiert und ausführbar ist.
d) „Kundensystem”: bezeichnet die IT-Infrastruktur des Kunden oder jene IT-Infrastruktur, die im Namen des Kunden von Dritten verwaltet wird und auf der eine oder mehrere proprietäre Softwareprogramme installiert und ausgeführt werden.
e) Support, Kunde, Vertrag, Zugangsdaten, Angebot, Vertragsparteien, Preise, Geistiges Eigentum, Wartungsdienstleistungen, Software, Proprietäre Software, System und Endnutzer sind gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Infominds AG definiert.
2. Gegenstand der Nutzungsbedingungen
2.1. In Bezug auf die im Angebot genannten proprietären Softwareprodukte gewährt Infominds dem Kunden und gemäß den Bedingungen und Einschränkungen dieser Nutzungsbedingungen eine nicht ausschließliche, kostenpflichtige, nicht unterlizenzierbare, nicht abtretbare, nicht übertragbare und auf die Dauer des Vertrages beschränkte Lizenz zur Nutzung der proprietären Software und/oder etwaiger zugehöriger Software-Updates, wie sie im Angebot oder einem gleichwertigen Dokument sowie in etwaigen technischen Anhängen beschrieben sind, die Bestandteil des Vertrages sind. Die Nutzung der proprietären Software ist ausschließlich für betriebliche Zwecke gestattet, sofern nicht schriftlich etwas anderes im Kaufvertrag zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.
2.2. Der Kunde erklärt, dass die von Infominds zur Nutzung überlassene proprietäre Software seinen Nutzungsbedürfnissen entspricht und für den beabsichtigten Zweck geeignet ist. Infominds übernimmt daher keine Haftung, sollte der Kunde nach Abschluss des Vertrages die Eignung der Software für seine Bedürfnisse in Frage stellen.
3. Kündigung und Rücktritt
3.1. Die in diesen Bedingungen geregelten proprietären Softwareprodukte werden dem Kunden entweder auf unbestimmte Zeit gegen einmalige Zahlung (sogenannte „dauerhafte Lizenz”) oder auf bestimmte Zeit gegen Zahlung einer periodischen Gebühr (sogenanntes „Abonnement” oder „Subscription”) zur Nutzung überlassen. Die Gültigkeit der Lizenzen beginnt mit der Annahme des Angebots oder eines gleichwertigen Dokuments bzw. mit dem Tag, an dem der Kunde tatsächlich berechtigt ist, eine oder mehrere proprietäre Softwareprogramme zu nutzen. Im Angebot wird die Lizenzform („Dauerhaft” oder „Subscription”) angegeben, die Gegenstand des Vertrags ist.
3.2. Im Falle von Subscription-Lizenzen gilt die Nutzungslizenz für die im Angebot angegebene Dauer und verlängert sich, sofern nicht anders vereinbart, automatisch um denselben Zeitraum, sofern sie nicht mit einer Frist von 90 (neunzig) Tagen vor Ablauf ausdrücklich per zertifizierter E-Mail (PEC) gekündigt wird.
3.3. Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag einseitig mit einer Frist von 90 (neunzig) Tagen schriftlich zu kündigen, wobei die Kündigung per zertifizierter E-Mail (PEC) oder Einschreiben mit Rückantwort zu übermitteln ist. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, Infominds alle bis zum Ablauf der regulären Nutzungsdauer der proprietären Software geschuldeten Beträge und Kosten in einer Einmalzahlung zu erstatten.
4. Vergütung
4.1. Der Kunde verpflichtet sich, die im jeweils akzeptierten Angebot angegebenen Preise zu bezahlen. Die Zahlung für die Lizenzen der proprietären Software, ob einmalig oder wiederkehrend, wird von Infominds mit einer regulären Rechnung eingefordert. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Rechnungen in elektronischer Form übermittelt werden. Die Beträge, Fristen und Zahlungsbedingungen für die Gewährung von Lizenzen für proprietäre Software ergeben sich aus dem oben genannten Angebot. Die im Angebot und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen gelten auch für die Vergütung.
5. Pflichten des Lizenzgebers
5.1. Infominds verpflichtet sich, dem Kunden die lizenzierte proprietäre Software gemäß den im Angebot festgelegten Bedingungen und Mengen zur Verfügung zu stellen. Handelt es sich um einen SaaS-Vertrag, erfolgt die Bereitstellung durch die Konfiguration des Zugriffs auf die proprietäre Software auf dem System des Kunden. Handelt es sich um einen On-Premise-Vertrag oder um proprietäre Software, die auf physischen Datenträgern wie CDs, USB-Sticks etc. gehostet wird, erfolgt die Bereitstellung durch Lieferung, Installation und Konfiguration der proprietären Software.
5.2. Die Installation der proprietären Software, die Konfiguration des Zugangs sowie weitere technische Aktivitäten, die für die Nutzung der proprietären Software gemäß dem Angebot erforderlich sind, werden von qualifiziertem Personal von Infominds durchgeführt. Die Kosten für diese technischen Leistungen sind in dem Angebot angegeben; Zusätzliche technische Aktivitäten, die für den Betrieb der proprietären Software erforderlich werden, werden jeweils schriftlich spezifiziert und gesondert in Rechnung gestellt.
5.3. Nach Abschluss der technischen Leistungen gemäß dem vorherigen Punkt wird ein Test durchgeführt, um die Funktionsfähigkeit der proprietären Software gemäß den vereinbarten technischen Spezifikationen zu überprüfen. Innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Durchführung des Tests kann der Kunde Infominds eine schriftliche Meldung über etwaige festgestellte Anomalien zukommen lassen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Meldung, gilt die proprietäre Software als akzeptiert. In jedem Fall darf der Kunde die proprietäre Software nicht ablehnen, sofern diese gemäß den vereinbarten technischen Spezifikationen funktioniert.
6. Pflichten des Lizenznehmers. Einschränkungen
6.1. Der Kunde verpflichtet sich:
- a) die lizenzierten proprietären Softwareprogramme ordnungsgemäß und rechtmäßig zu nutzen, entsprechend den Anweisungen des Lizenzgebers sowie gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen und ausschließlich für den Zweck, der der Lizenz zugrunde liegt. Bei missbräuchlicher oder vertrags- oder gesetzeswidriger Nutzung ist Infominds in jedem Fall von jeglicher Haftung, auch gegenüber Dritten, befreit, und der Kunde stellt Infominds von allen Ansprüchen frei.
- b) alle erforderlichen Informationen bereitzustellen, um Infominds und deren beauftragten Personen die ordnungsgemäße und vollständige Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zu ermöglichen, sowie etwaige Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
- c) den Zugriff und die Nutzung der proprietären Software ausschließlich Endnutzern zu gestatten. Er übernimmt die volle Verantwortung für jede Nutzung dieser Software, die nicht mit diesem Vertrag oder geltendem Recht vereinbar ist.
- d) sämtliche Zugangsdaten für die Nutzung der proprietären Software sicher aufzubewahren.
- e) den von Infominds beauftragten Technikern und Personen Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Standorten zu gewähren, um die für die Nutzung der proprietären Software erforderlichen technischen Tätigkeiten durchführen zu können, einschließlich Support- und Wartungsleistungen.
6.2. Dem Kunden ist ausdrücklich untersagt:
- a) die proprietäre Software ganz oder teilweise zu übertragen, unterzulizenzieren, zu verteilen, zu vermieten, zu verleihen oder für Hosting-Dienste zugunsten Dritter zu nutzen, auch wenn dies nur zu Demonstrations- oder Schulungszwecken geschieht.
- b) mehrere Kopien der proprietären Software anzufertigen und diese zu verwenden oder durch Dritte nutzen zu lassen, es sei denn, es wird ausschließlich eine einzige Sicherungskopie der lizenzierten Software oder eines Teils davon zum Zwecke des Backups erstellt.
- c) Änderungen an der proprietären Software vorzunehmen, Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung durchzuführen, auch wenn dies nur dazu dient, abgeleitete Produkte daraus zu erstellen.
6.3. Der Kunde erklärt:
- a) dass sein Computersystem für die Nutzung der proprietären Software geeignet ist und die Mindestanforderungen für deren einwandfreien Betrieb erfüllt.
- b) dass er über die Verpflichtung informiert wurde, regelmäßig Backups seiner Daten und Dateien durchzuführen. Infominds übernimmt keinerlei Haftung für den vollständigen oder teilweisen Verlust von Daten, die in der lizenzierten proprietären Software eingegeben oder verarbeitet werden.
6.4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die lizenzierte proprietäre Software die Nutzung von Software Dritter (auch Open-Source-Software) erfordern kann, und verpflichtet sich, auch im Sinne von Art. 1381 des italienischen Zivilgesetzbuchs, für jeden Endnutzer die dafür spezifisch geltenden Bedingungen einzuhalten. Sofern erforderlich, werden diese Bedingungen dem Kunden von Infominds in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht.
7. Gewährleistung
7.1. Infominds gewährleistet, dass die lizenzierten proprietären Softwareprogramme gemäß der geltenden Dokumentation für einen Zeitraum von 1 (einem) Jahr ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Nutzungsbedingungen funktionieren. Sollte dies nicht der Fall sein und der Kunde Infominds innerhalb der Gültigkeitsdauer der Gewährleistung Mängel oder Abweichungen der proprietären Software meldet, kann Infominds nach eigenem Ermessen: i) eines oder mehrere proprietäre Softwareprogramme ersetzen oder die gemeldeten Mängel bzw. Abweichungen beheben, ii) den vom Kunden für den Erwerb der entsprechenden Software-Lizenzen gezahlten Betrag oder einen anteiligen Kostenanteil zurückerstatten. Infominds gewährleistet zudem, dass die lizenzierte proprietäre Software original und neu ist und in keiner Weise die geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte Dritter verletzt. Sollte dies dennoch der Fall sein und es zu einer Beanstandung oder Forderung Dritter kommen, ist ausschließlich die in Art. 12.2 dieser Nutzungsbedingungen vorgesehene Abhilfe anwendbar.
7.2. Mit Ausnahme der im vorstehenden Absatz genannten Gewährleistung übernimmt Infominds keine weitere Gewähr für die Eignung der proprietären Software für die spezifische Verwendung durch den Kunden oder Endnutzer, einschließlich der Tauglichkeit zur Erreichung eines bestimmten Zwecks. Ebenso wenig werden ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistungen oder Zusicherungen hinsichtlich der Konformität mit Qualitätssystemen, Zertifizierungen, gesetzlichen Vorgaben, Handelsbräuchen oder sonstigen Garantien übernommen. Ferner wird keine Gewähr dafür gegeben, dass die proprietäre Software ohne Unterbrechungen funktioniert oder dass etwaige Mängel behoben werden können.
7.3. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass jegliche Fehlfunktion oder Konformitätsmängel, die auf das Verhalten des Kunden, der Endnutzer oder Dritter zurückzuführen sind, die Anwendung der in Absatz 7.1 genannten Garantie ausschließen.
8. Software-Updates und neue Versionen
8.1. Der Lizenzgeber kann dem Kunden jederzeit Software-Updates oder neue Versionen der lizenzierten proprietären Software erstellen, ohne dass dies an eventuelle Bedingungen oder Forderungen des Kunden gebunden ist.
8.2. Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, stellt der Lizenzgeber dem Kunden Software-Updates oder neue Versionen der proprietären Software ausschließlich dann zur Verfügung, wenn dieser einen gültigen Vertrag zur Wartung („Wartungsvertrag”) für die betreffende proprietäre Software abgeschlossen hat. Die Kosten für die Freigabe von Software-Updates oder neuen Versionen einschließlich der für die Nutzung der aktualisierten Software oder neuen Version erforderlichen technischen Leistungen werden vom Kunden gemäß den im Wartungsvertrag spezifisch vereinbarten Konditionen oder, falls nicht anders geregelt, gemäß den zum Zeitpunkt der Bereitstellung gültigen Preislisten an Infominds vergütet.
8.3. Die Nutzung von Software-Updates oder neuen Versionen der proprietären Software ist ausschließlich Endnutzern gestattet. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorgabe, entsprechend den Bestimmungen in Art. 6c).
8.4. Ein Software-Update oder die Freigabe einer neuen Version der proprietären Software ersetzt bzw. ergänzt die lizenzierte Software. Daher darf sie nur in Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen verwendet werden.
9. Haftung. Entschädigungen. Vertragsverletzung
9.1. Ergänzend zu den Bestimmungen in Artikel 16 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet Infominds unter keinen Umständen für direkte oder indirekte Schäden jeglicher Art und jeglichen Umfangs, die dem Kunden, den Endnutzern oder Dritten aufgrund der Ausführung, des Ausfalls oder der fehlerhaften Funktion der proprietären Software oder aufgrund unsachgemäßer, nicht bestimmungsgemäßer oder falscher Nutzung durch den Kunden oder Endnutzer entstehen. Ausgenommen sind Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.2. Im Falle von Ansprüchen Dritter in Bezug auf vermeintliche oder behauptete Rechte an geistigem Eigentum an der proprietären Software (einschließlich Urheberrechtsverletzungen oder sonstige vermögensrechtliche Ansprüche in Zusammenhang mit der Nutzung dieser Software) übernimmt Infominds alle Kosten und Lasten, die sich aus einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung des Kunden ergeben. Der Kunde verpflichtet sich, Infominds unverzüglich über etwaige von Dritten erhobene Ansprüche und diesbezügliche rechtliche Schritte zu informieren. Die Parteien werden sich über die zu ergreifenden Verteidigungsmaßnahmen und Schritte abstimmen.
9.3. Ergänzend zu den Fällen der fristlosen Kündigung gemäß Artikel 15 der AGB ist Infominds berechtigt, die Lizenz für die proprietäre Software zu widerrufen und den Vertrag ohne Vorankündigung unter Schadensersatzforderung zu kündigen, sofern einer der folgenden Fälle durch schriftliche Mitteilung per zertifizierter E-Mail (PEC) oder Einschreiben mit Rückantwort mitgeteilt wird:
- a) bei periodischen Zahlungen für die Nutzung der lizenzierten proprietären Software: Der Kunde unterlässt oder verzögert die Zahlung von mindestens 3 (drei) Raten, auch wenn diese nicht aufeinanderfolgen;
- b) bei Verstößen gegen Pflichten bezüglich des geistigen Eigentums, der Vertraulichkeit oder der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß den Artikeln 7, 11 und 12 der AGB;
- c) wenn die proprietäre Software, Software-Updates oder neue Versionen für Handlungen wie Piraterie, Betrug, unbefugten Computerzugriff, Identitätsdiebstahl oder sonstige zivil-, straf- oder verwaltungsrechtliche Verstöße genutzt werden.
9.4. In allen Fällen der Beendigung dieser Nutzungsbedingungen und der AGB ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl des Lizenzgebers alle in seinem Besitz befindlichen Kopien der proprietären Software sowie sämtliches zugehöriges Dokumentationsmaterial zurückzugeben oder zu vernichten und dies schriftlich zu bestätigen.
10. Sonstiges
10.1. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen sind für die Parteien, ihre gesetzlichen Vertreter und Rechtsnachfolger in jeder Eigenschaft verbindlich.
10.2. Die Bestimmungen der vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten bis zu ihrem natürlichen Ablauf, mit Ausnahme der Bestimmungen, die die Beendigung der genannten Nutzungsbedingungen überdauern.
10.3. Für alle nicht ausdrücklich in diesen Nutzungsbedingungen geregelten Punkte gelten die Klauseln der AGB sowie des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags, ergänzt durch die Bestimmungen des italienischen Zivilgesetzbuches und der einschlägigen Sondergesetze.