Download: Allgemeine Geschäftsbedingungen Softwarewartungsvertrag
Allgemeine Vertragsbedingungen zur Softwarenutzung und Softwarepflege
1. Geltung der Vertragsbedingungen
a. Für den Verkauf von Standardsoftware und für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten im unternehmerischen Verkehr ausschließlich diese Allgemeinen Vertragsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die INFOMINDS ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
b. Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen der INFOMINDS in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Kunden unter https://infominds.eu/de/agb/ abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.
2. Vertragsschluss
a. Angebote der INFOMINDS sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder durch schriftliche Auftragsbestätigung der INFOMINDS zustande, außerdem dadurch, dass die INFOMINDS nach der Bestellung mit der Leistungserbringung beginnt. Die INFOMINDS kann schriftliche Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Kunden verlangen.
b. Der Kunde hält sich vier Wochen an seine Erklärungen zum Abschluss von Verträgen gebunden.
3. Vertragsgegenstand | Software und Softwarenutzung
a. Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist nur die Lieferung von Standardsoftware, die von INFOMINDS entwickelt und/oder vertrieben wird, und die Einräumung der nicht exklusiven Nutzungsrechte nach § 5 für die vertraglich bestimmte Zeit, außerdem die beim Kauf mitbestellten und auch separaten Dienstleistungen, z.B. die Softwarepflege und Schulungen.
b. Die überlassenen Softwareprodukte werden in den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und dem diesbezüglichen Bestätigungsschreiben genau beschrieben. Im Zweifel gilt das kaufmännische Bestätigungsschreiben.
c. Die Software wurde dabei nach den vom Kunden erteilten Informationen und Daten auch in Bezug auf seine Erfordernisse ausgewählt bzw. zusammengestellt, welcher in diesem Zusammenhang die ausschließliche Verantwortung übernimmt.
d. Bezüglich Nutzungsrechts der Software von Drittherstellern wie Datenbank Oracle/MS SQL wird auf die jeweiligen Lizenzverträge verwiesen.
e. Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme usw. sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung der INFOMINDS.
f. Der Kunde erhält die Software bestehend aus dem Maschinenprogramm und der dazugehörigen Anwenderdokumentation. Die Technik der Auslieferung der Software richtet sich nach den Vereinbarungen; mangels anderer Vereinbarung werden Programm und Dokumentation online ausgeliefert. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellprogramms.
4. Inhalt Softwarepflege
a. Im Falle der vereinbarten Softwarepflege verpflichtet sich INFOMINDS, das vom Kunden eingesetzte Software-Programm zu warten und/oder den erforderlichen Kundendienst zu leisten.
b. INFOMINDS erbringt folgende Leistungen:
- i) Software-Updates: INFOMINDS stellt dem Kunden periodisch Softwareergänzungen und Softwarekorrekturen (Updates) kostenlos zur Verfügung. Sollten die geltenden deutschen gesetzlichen Vorschriften eine Änderung der Standardsoftware erfordern, so werden diese Software-Ergänzungen im entsprechenden zeitlichen Rahmen zur Verfügung gestellt. Hiervon unberührt bleiben neue Softwaremodule. Die Installation, Konfiguration und Schulung der von INFOMINDS gelieferten Updates obliegt dem Kunden, kann aber auf Wunsch gegen Bezahlung von INFOMINDS übernommen werden.
- ii) Helpdesk: INFOMINDS unterstützt den Kunden während den normalen Bürozeiten bei auftretenden Anwenderfragen oder Software-Problemen telefonisch und bei Bedarf über Fernwartung. Nachschulungen, begleitende Unterstützung bei der Benutzung bestimmter Programmfunktionen (z.B. Bilanzabschluss) sowie die Korrektur von Daten, die durch den Anwender irrtümlich erfasst bzw. verarbeitet wurden, sind zu den geltenden Bedingungen kostenpflichtig.
c. Anfragen an den zentralen Helpdesk können per Telefon, E-Mail oder über das Kundenportal/Ticketing-System erfolgen:
d. Telefonische Anfragen werden während der Bürozeiten sowie nach Absprache entgegengenommen. Anfragen über das Kundenportal bzw. Ticketing-System können nach einer entsprechenden Aktivierung jederzeit eingegeben werden.
e. INFOMINDS kann Anfragen von Mitarbeitern ablehnen, die nicht über die notwendigen inhaltlichen oder softwarebezogenen Kenntnisse verfügen.
f. Anfragen werden nach Dringlichkeit und Verfügbarkeit der notwendigen Ressourcen bearbeitet. Die Entscheidung darüber obliegt ausschließlich INFOMINDS.
g. In Ermangelung der Bearbeitung der Anfrage kann keinerlei Schadenersatz oder sonstige Leistungen verlangt werden.
h. Vorzugsweise wird INFOMINDS bei jeder anfallenden Anfrage dieselbe Person einsetzen.
i. Die Bearbeitung der Anfragen erfolgt telefonisch oder per Fernwartung.
j. Vor-Ort- oder Remote-Termine gelten als kostenpflichtige Zusatzleistung.
k. Elektronische Newsletter: Der Kunde erhält, nach einer selbst durchgeführten Registrierung die Anwender-Newsletter INFOMINDS NEWS kostenlos periodisch zugesandt.
l. Anwenderkurse: INFOMINDS bietet dem Kunden die Möglichkeit, Neu- und Nachschulungen kostenpflichtig im Rahmen von Kursen durchzuführen. Aufgrund des beschränkten Platzangebots, kann eine Teilnahme jedoch nicht garantiert werden.
m. Nachfolgeprodukte: Wird aus technologischen Gründen die Herausgabe einer teilweise oder gänzlich überarbeiteten Software notwendig, hat der Kunde die Möglichkeit, diese Software zu einem vergünstigten Upgrade-Preis zu beziehen.
5. Pflichten und Rechte des Kunden an der Software
a. Der Kunde hat das Recht, die Software für die vertragliche Dauer und für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen. Die Nutzung ist dabei nur auf jenen Rechnern erlaubt, auf denen die Software ordnungsgemäß installiert wurde.
b. Dem Kunden ist es untersagt, die überlassene Software oder Teile davon zu bearbeiten, zu verändern, anzupassen, zu vervielfältigen, zu kopieren oder an Dritte wie auch immer weiter zu geben, auf welchem Datenträger auch immer, ohne vorherige Genehmigung von INFOMINDS.
c. Dem Kunden steht kein Recht an der Software selbst zu; die Rechte stehen einzig dem Lizenzgeber zu.
d. Die Software (Programm und Anwenderdokumentation) ist rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, die die INFOMINDS dem Kunde im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich der INFOMINDS zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat die INFOMINDS entsprechende Verwertungsrechte.
e. Falls der Kunde der INFOMINDS Teile von Software, Bilder, Grafiken oder andere Materialien zur Verfügung stellt, die zur Anwendung der Software erforderlich sind, tritt der Kunde mit der Aushändigung derselben automatisch und unentgeltlich sämtliche Rechte daran an INFOMINDS ab.
f. Bei unerlaubter Nutzung durch den Kunden ist INFOMINDS auf jeden Fall von jeglicher Haftung auch gegenüber Dritten befreit und der Kunde hält INFOMINDS schad- und klaglos. (Nur wirksam im Rahmen des Haftungsausschlusses § 12).
g. Der Kunde ist verpflichtet, alle Liefergegenstände der INFOMINDS unverzüglich ab Lieferung oder ab Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) fachkundig zu untersuchen und erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Der Kunde testet gründlich jedes Modul auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der produktiven Nutzung beginnt. Dies gilt auch für Programme, die der Kunde im Rahmen der Gewährleistung und eines Pflegevertrages bekommt.
h. Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass das Programm ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z. B. durch Datensicherung, Dokumentation der Softwarenutzung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung). Es liegt in seiner Verantwortung, die Funktionsfähigkeit der Arbeitsumgebung des Programms sicherzustellen.
6. Außerordentliche Kündigung | Softwarenutzung, Softwarepflege
a. Das Vertragsverhältnis kann von INFOMINDS fristlos aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden, so insbesondere, wenn der Kunde mit der Zahlung über 60 Tage bzw. mit einem nicht unerheblichen Teil gegenüber INFOMINDS in Verzug ist oder INFOMINDS das Festhalten an dem Vertragsverhältnis nicht weiter zugemutet werden kann, z. B. weil die Geschäftsgrundlage weggefallen ist oder das vertragliche Vertrauensverhältnis nicht mehr besteht. Dasselbe gilt, sollte der Kunde gegen untenstehende Klauseln über die Nutzung und das Eigentum der Software verstoßen.
b. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist mit Beendigung des Vertragsverhältnisses der Kunde verpflichtet, die INFOMINDS Software unverzüglich von seinen Systemen zu entfernen.
7. Dauer, ordentliche Kündigung | Softwarepflegevertrag
a. Dieser Vertrag wird für das laufende Geschäftsjahr (1.1 bis 31.12), bzw. ab vertraglich vereinbarten unterjährigen Beginn der Softwarepflege innerhalb des Jahres jeweils bis zum Jahresende abgeschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien schriftlich drei Monate vor Ablauf (30.9) gekündigt wird.
8. Übergabe, Installation, Abnahme | Softwarenutzung
a. INFOMINDS verpflichtet sich, innerhalb der in den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und dem kaufmännischen Bestätigungsschreiben genau beschrieben Lieferfristen die vereinbarte Software dem Kunden zu übergeben. Im Zweifel gilt das kaufmännische Bestätigungsschreiben.
b. Die Installation der übergebenen Software wird von Fachpersonal der INFOMINDS vorgenommen.
c. Nach erfolgter Installation und Einführung der Software wird zusammen mit dem Kunden eine Abnahme durchgeführt.
d. Die Kosten für die Installation werden separat nach den zur Installationszeit gültigen Tarifen verrechnet, falls nicht anders im Angebot vereinbart wurde.
9. Preise und Leistungen | Softwarenutzung
a. Die Gebühren und die Zahlungskonditionen für die Gewährung des Nutzungsrechtes über die Software sind in den Angeboten beschrieben.
b. Die vereinbarte Vergütung ist nach Ablieferung der Software (für Schulungen nach Durchführung der Schulung) und Eingang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar, falls im Angebot nicht anders definiert.
c. Fahrtkosten, Spesen, Zubehör, Versandkosten und Telekommunikationskosten sind zusätzlich nach Aufwand zu vergüten.
d. Zu allen Preisen kommt die Umsatzsteuer hinzu.
e. Im Falle von Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet.
10. Preise und Leistungen | Softwarepflege
a. Für die vertragsgegenständlichen Leistungen werden die in den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und dem diesbezüglichen Bestätigungsschreiben genau beschriebenen Beträge berechnet. Im Zweifel gilt das kaufmännische Bestätigungsschreiben.
b. Der Betrag fällt jährlich an und wird am Jahresanfang nach Eingang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar, falls im Angebot nicht anders definiert.
c. Der Betrag wird jedes Jahr neu berechnet und kann aufgrund folgender Faktoren angepasst werden:
- i) bei Steigerung der Verbraucherpreise durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenshaltungskostenindex;
- ii) bei einem unverhältnismäßigen Anstieg der Anzahl oder Komplexität der Helpdesk-Anfragen;
- iii) bei Lieferung neuer kundenindividueller Anpassungen, Erweiterungsmodulen, User oder zusätzlicher Mandanten
d. INFOMINDS behält sich bei Nichtbezahlung der Softwarepflegevertragsrechnung das Recht vor, nach vorausgegangener Mahnung und frühestens 90 Tage nach Verzugsbeginn, alle Leistungen zu unterbrechen.
11. Kostenpflichtige Zusatzleistungen | Softwarepflege
a. Folgende Leistungen sind durch den Wartungsvertrag nicht abgedeckt:
- i) Installation, Konfiguration und Test von Softwareaktualisierungen, -funktionen oder -modulen
- ii) Realisierung und Installation von Programm- und Druckanpassungen
- iii) Neu- oder Nachschulung von Anwendern
- iv) Hilfestellung bei der Anwendung von neuen oder noch nicht genutzten Softwarefunktionen
- v) Hilfestellung beim Import, Export oder Bearbeitung von Daten
- vi) Unterstützung bei der Identifikation und Behebung von Fehlern von Dritten z.B. Drucker, Netzwerk
- vii) Analyse individuellen Fragestellungen oder neuen Anforderungen durch Fachpersonal
12. Leistungszeit, Verzögerungen, Leistungsort
a. Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens der INFOMINDS schriftlich als verbindlich bezeichnet. Die INFOMINDS kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Kunde sinnvoll nutzbar sind.
b. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem die INFOMINDS durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt und Arbeitskampf. Fristen gelten auch um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Kunde vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt, z.B. eine Information nicht gibt, einen Zugang nicht schafft, eine Beistellung nicht liefert oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellt.
c. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
d. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.
13. Haftungsausschluss
a. Die INFOMINDS leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
- i) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
- ii) Bei grober Fahrlässigkeit haftet die INFOMINDS in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
- iii) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) haftet die INFOMINDS in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch insgesamt bis zum Wert des Erstauftrages für den gesamten Schaden.
- iv) INFOMINDS übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Ausfall der Software, durch unsachgemäße Nutzung, unkorrekte Anwendung der Software, fehlerhaftem Funktionieren des Betriebssystems, Stromschwankungen, Computerviren, Zufall oder durch höhere Gewalt entstanden sind.
- v) Die INFOMINDS bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik.
- vi) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.
14. Verjährung
a. Die Verjährungsfrist beträgt
- i) bei Sachmängeln für Ansprüche auf Kaufpreisrückzahlung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Ablieferung der Software, jedoch für ordnungsgemäß gerügte Mängel nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;
- ii) bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr;
- iii) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln zwei Jahre, wenn der Rechtsmangel nicht in einem Recht eines Dritten liegt, auf Grund dessen der Dritte die in § 3 Abs. 6 genannten Gegenstände herausverlangen oder die Unterlassung ihrer Nutzung verlangen kann;
- iv) bei nicht auf Sach- oder Rechtsmängeln beruhenden Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre; die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
- v) Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist und in den in § 12 e genannten Fällen gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsregeln.
15. Beginn und Ende der Rechte des Kunden
a. Die Nutzungsrechte nach § 5 gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vertragsgemäßen Vergütung auf den Kunden über. Zuvor hat er nur ein vorläufiges, nur schuldrechtliches und nach Abs. 2 widerrufbares Nutzungsrecht.
b. Die INFOMINDS kann die Rechte nach § 5 aus wichtigem Grund unter den Voraussetzungen des § 6 beenden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der dauerhafte Verbleib der Software beim Kunden nicht zuzumuten ist, insbesondere wenn der Kunde in erheblicher Weise gegen § 6 verstößt.
c. Wenn die Rechte nach § 5 nicht entstehen oder wenn sie enden, kann die INFOMINDS vom Kunde die Rückgabe der überlassenen Gegenstände verlangen oder die schriftliche Versicherung, dass sie vernichtet sind, außerdem die Löschung oder Vernichtung aller Kopien der Gegenstände und die schriftliche Versicherung, dass dies geschehen ist.
16. Anpassungen und Änderungen | Softwarepflege
a. Sollten aufgrund gesetzlicher Änderungen Anpassungen oder Abänderungen ohne Funktionserweiterungen der überlassenen Software erforderlich sein, so wird INFOMINDS dem Kunden, der einen Software-Pflegevertrag über die gegenständliche Software abgeschlossen hat, die angepasste oder abgeänderte Version zur Verfügung stellen und auf Wunsch des Kunden kostenpflichtig installieren.
b. Die Überlassung anderer Anpassungen oder Änderungen sowie Weiterentwicklungen der Software müssen separat vereinbart und verrechnet werden.
17. Geheimhaltung und Privacy
a. INFOMINDS verpflichtet sich, die vom Kunden zugänglich gemachten Daten vertraulich zu behandeln, nicht weiterzugeben und nicht Dritten zugänglich zu machen, mit der Ausnahme von mit INFOMINDS verbundenen Unternehmen. Diese Verpflichtung gilt nicht für solche Daten, welche offenkundig und bekannt sind oder anderweitig auf gesetzliche Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwendung bekannt gemacht wurden.
b. INFOMINDS weist den Kunden darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der ab 25.05.2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sowie dem Telemediengesetz (TMG) von INFOMINDS zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden und soweit INFOMINDS zu deren Erhebung gesetzlich verpflichtet ist, z.B. zur Einhaltung von Vorhaltefristen gegenüber dem Finanzamt. Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung beruht auf Art. 6 Abs. 1b und c) DSGVO.
c. Dies gilt insbesondere für die personenbezogenen Daten des Kunden, d.h. seine Kontaktinformationen, einschließlich Namen, Telefon- und Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen. Personenbezogene Kunden- und Abrechnungsdaten können im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung verarbeitet und genutzt werden. Die vorgenannten Daten können zum Zweck von Bonitätsprüfungen auch an Beauftragte und gemäß Art. 28 DS-GVO sorgfältig ausgesuchte Partner von INFOMINDS übermittelt werden. Eine Weitergabe personenbezogener Kundendaten durch INFOMINDS an Dritte kann nur erfolgen, wenn und soweit eine durch Gesetz begründete Rechtspflicht hierzu besteht. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die vorgenannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind.
d. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die erlangten Daten nur im Rahmen einer bereits bestehenden Kundenbeziehung (z.B. Wiederaufnahme des Kontaktes mit unbekannt verzogenen Geschäftspartnern) oder zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen (vorgerichtliche und gerichtliche Korrespondenz) zu verwenden sind (berechtigtes Interesse) und diese zudem weder zum Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung genutzt, noch an Dritte weitergegeben werden dürfen.
e. Es gilt ergänzend die allgemeine Datenschutzerklärung sowie etwaige produktbezogene Bestimmungen die bei der Nutzung angezeigt werden können.
f. Für eine vollständige Information über den Datenschutz für personenbezogene Daten, welche Teil dieses Vertrags sind, wird Bezug auf die Internetseite https://infominds.eu/de/privacy-policy/ genommen.
g. Schnittstellen zu Drittanbietern – Einige INFOMINDS Produkte können Schnittstellen zu Anwendungen und Produkten von Drittanbietern bieten. Für die Nutzung dieser Anwendungen der Drittanbieter ist es erforderlich, dass der Kunde sich dort anmeldet und die dortigen Nutzungs-, Geschäftsbedingungen akzeptiert. INFOMINDS macht darauf aufmerksam, dass diese Anwendungen von Drittanbietern möglicherweise abweichende Regelungen für die Nutzung von Kunden-Daten und Kunden-Dateien getroffen haben. Bei der dortigen Registrierung sollte der Kunde diese Bedingungen sowie die Datenschutzrichtlinien prüfen und jeweils über die Nutzung der bereitgestellten Funktionalitäten entscheiden. INFOMINDS weist ferner bei der erstmaligen Aktivierung von INFOMINDS Software bzw. Applikationen darauf hin, dass Produkte von Drittanbietern genutzt werden (können). Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Nutzung der Schnittstelle/n zu beenden, wobei dann der Funktionsumfang der INFOMINDS Software eingeschränkt sein kann.
h. INFOMINDS darf den Kunden nach erfolgreichem Abschluss der Leistungen als Referenzkunden benennen.
18. Verschiedenes
a. Eventuell gewünschte Beratungsleistungen werden in getrennten Verträgen geregelt und sind hier nicht inbegriffen.
b. Alle Mitteilungen aus diesem Vertrag müssen an die im Vertrag angegebenen Adressen gemacht werden, vorbehaltlich der schriftlichen Mitteilung eventueller Änderungen der Anschrift.
c. Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder E-Mail.
d. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten der Sitz der INFOMINDS.
e. Erfüllungsort ist der Firmensitz von INFOMINDS.